Berufskraftfahrer

Mit uns zum Schlüssel 95

Berufskraftfahrer

Mit uns zum Schlüssel 95

Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung regeln die Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter (mit Fahrzeugen ab 3,5t Gesamtmasse) transportieren. Neueinsteiger im Transportgewerbe müssen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit einer Kammerprüfung nachweisen.

Alle Kraftfahrer sind verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Es werden 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren gefordert und mit der Ziffer 95 im Führerschein bestätigt. Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation.

»Ich dachte eigentlich, dass ich keine Schulung benötige. Das war ein Irrtum.«